Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind bisher auf Medizinprodukte der niedrigen Risikoklassen I und IIa beschränkt. Dies bedeutet, dass Produkte für das Selbstmanagement bestimmter Krankheiten derzeit noch von der Erstattung ausgeschlossen sind. Im Rahmen der aktuellen Digitalisierungsstrategie kündigte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich an, dass eine Erstattung über DiGA-Listung zukünftig auch auf Medizinprodukte der Risikoklasse IIb ausgeweitet werden soll.
Ein Blick in die DiGA-Welt: Medizinprodukte der Risikoklasse IIb sollen zukünftig über DiGA erstattungsfähig werden
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